Preise
Unsere Preise liegen für Unterstützung im Alltag natürlich innerhalb des für Anerkannte Anbieter durch die Zulassungsbehörde vorgegebenen Preisrahmen. Durch unsere Anerkennung bei der Landesbehörde sind unsere Leistungen durch alle Pflegekassen erstattungsfähig. Hierbei kommen die Budgets der
- Entlastungsleistung
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Pflegegelds
- Pflegesachleistung
in Betracht. Natürlich gelten alle Serviceleistungen auch für Selbstzahler. Übrigens ist unser Erstbesuch bei Ihnen völlig kostenfrei und unverbindlich. Bitte sprechen Sie uns bei Fragen hierzu gerne an.
Die Leistungen im Rahmen des BTHG sind für unsere Klienten/ Klientinnen kostenfrei, da diese Kosten durch den Budgetträger übernommen werden.